1. Mietgegenstand: Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft: Feldberg Lounge (N° 003) innerhalb der Ferienresidenz Grafenmatt, Passhöhe 13, 79868 Feldberg.
2. Maximale Personenanzahl: Die maximale Personenanzahl beschränkt sich auf die bei der Buchung angegebene Anzahl an Erwachsenen und Kindern. Es sind keine zusätzlichen Übernachtungsgäste gestattet.
3. Hausordnung: Der Hauptmieter und alle Mitmieter verpflichten sich die Hausordnung, die im Haus angeschlagen ist und hier unter "Hausregeln" eingesehen werden kann, einzuhalten. Dies gilt für alle in der Buchung aufgeführten Bewohner und alle Gäste, denen ggf. tagsüber Zutritt zur Wohnung gewährt wird. Der Hauptmieter verpflichtet sich alle Personen aus der Buchung und evtl. Gästen über die Mietbedingungen und die Hausordnung zu informieren. Er haftet für evtl. Schäden aus der Nichteinhaltung dieser Regeln.
4. Rauchen: In allen Wohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Bei geschlossenen Terrassentüren ist das Rauchen auf der Terrasse gestattet. Aschenbecher sind vorhanden, sollten aber regelmäßig geleert werden. Wird durch das Reinigungsteam ein Verstoß gegen das Rauchverbot innerhalb der Wohnung oder bei offener Balkontüre festgestellt, behalten wir uns vor, eine sehr teure Ozonbehandlung in der Wohnung durchführen zu lassen. Die Kosten dafür hat der Hauptmieter zu tragen.
5. Einrichtung: Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Eine genaue Aufstellung des Inventars finden Sie hier. Alle frei zugänglichen Dinge dürfen gerne von Ihnen genutzt werden.
6. Haftung und Pflichten des Mieters: Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Es kann immer mal etwas zu Bruch gehen. Bei Kleinstschäden werden wir sicher eine kulante Lösung finden. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Verwalter oder Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Das Reinigungspersonal prüft das Inventar nach jeder Abreise und fehlende oder defekte Gegenstände werden wir nachträglich in Rechnung stellen bzw. von der Kaution einbehalten.
7. Tierhaltung: Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet und in der Buchung anzugeben. In jedem Fall ist maximal 1 Haustier gestattet.
8. Zugang zum Mietobjekt: Der Mieter erlaubt dem Vermieter den Zugang zur Wohnung auch innerhalb des Mietzeitraums sollte es zu Notfällen, Inspektionen oder Reparaturen/ Instandhaltungsmaßnahmen kommen. Der Vermieter kündigt den notwendigen Zugang zum Mietobjekt mit 2 Stunden (außer in Falle eines Notfalles) an.
9. Mietzeit, An- und Abreise:
Frühester Check In ist um 15:00 Uhr.
Spätester Check Out ist um 10:00 Uhr am Abreisetag
Sofern die Wohnung vor Anmietung oder nach Anmietung leer steht, können diese Zeiten kurzfristig auf Anfrage verlängert werden. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt aufgeräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter zu übergeben. Dazu gehört, dass die Betten abgezogen, die Handtücher zusammengelegt und alle Einrichtungsgegenstände an den ursprünglichen Ort zurückgeräumt werden. Kochutensilien, Geschirr, Gläser und Besteck sind zu reinigen und an den ursprünglichen Standort zu räumen. Die Schlüssel und den Garagenöffner geben Sie bitte an den Verwalter in der Rezeption.
10. Nebenleistungen: Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inbegriffen.
11. Mietpreis: Den Mietpreis finden Sie in der Buchungsbestätigung
Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Mietkosten und Nebenleistungen (ohne Kaution) ist spätestens 7 Tage nach Buchung zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitigem Geldeingang behält sich der Vermieter eine Stornierung der Buchung vor.
Die Restzahlung in Höhe von 80% der Mietkosten und Nebenleistungen ist 45 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig.
Eine Kaution in Höhe von 150 EUR wird mit der Restzahlung fällig. Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach Abreise erstattet, sofern in dem Mietobjekt keine Schäden festgestellt werden.
Grund für einen Abzug bei der Kaution können sein:
- Schäden am Mietobjekt oder der Einrichtung
- Extreme Verschmutzungen oder andere Unreinheiten, die eine extra Reinigung erfordern
- Jegliche andere Kosten, die dem Vermieter aufgrund des Aufenthaltes des Mieters entstehen und nicht Bestandteil der Buchung waren
12. Zahlungsweise: Die anfallenden Beträge können per PayPal oder Überweisung beglichen werden. Details finden Sie in der Zahlungsaufforderung
13. Schäden bei Antritt der Reise: Sollte das Mietobjekt oder das Grundstück bei Check-In beschädigt oder verunreinigt wirken, so verpflichtet sich der Mieter den Vermieter oder den Verwalter unverzüglich zu informieren.
14. Stornierung:
Eine Erstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen.
15. Zahlungsverzug: Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei verspäteten Zahlungseingängen den Mietvertrag zu kündigen. Eine Erstattung der Anzahlung ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
16. Vertragsbruch: Sollten die Hausordnung oder die Mietbedingungen missachtet werden, gilt dies als Vertragsbruch und der Vermieter behält sich die vorzeitige Beendigung des Vertrages während der Mietdauer vor. Eine Erstattung der Miet- und Nebenkosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.
17. Versicherung: Dem Mieter wird nahegelegt vor Anreise eine Reiseversicherung abzuschließen, um eventuelle Probleme wie einen Reiseabbruch abzudecken.
18. Schriftform, Salvatorische Klausel: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
19. Gerichtsstand: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für evtl. Streitigkeiten ist Freiburg.
Durch die Buchung erklärt sich der Hauptmieter und alle Anreisenden mit den o.g. Mietbedingungen und der Hausordnung einverstanden und bestätigt, die Empfehlung des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung zur Kenntnis genommen zu haben.